Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick.
  • Weltweite Erbenermittlung
  • Dokumentation der Erbfolge (Erbspiegel)
  • Vorbereitung von Erbscheinsanträgen
  • Beschaffung von Urkunden
  • Unterstützung in Spezialfragen des Erbrechts (Adoption, uneheliche Kinder etc.)
  • Aufklärung und Zuordnung offener Vermögenswerte
  • Erforderlichenfalls Einschaltung der in Bürogemeinschaft mit uns praktizierenden Rechtsanwältin ohne Mehrkosten für die Erben
Unsere Leistungen - Höllger GmbH

Wie genau sieht diese Hilfe aus?

1. In vielen Fällen ist es für die Erben nahezu unmöglich, eine Nachlasssache selbst abzuwickeln. Die Schwierigkeiten beginnen oft schon mit dem Auffinden von unbekannten, in alle Welt verstreuten Miterben, da die Erbengemeinschaft aus Leuten besteht, die noch nie etwas voneinander gehört haben. Um aber tatsächlich über das Erbe verfügen zu können, müssen alle Erben gefunden werden.

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Lösung

Wir suchen alle Erben, damit die Erbengemeinschaft überhaupt agieren kann. Nur so kann vermieden werden, dass der Staat Erbe wird!

2. Anschließend stehen die Erben um ihr Erbrecht belegen zu können vor der Schwierigkeit, Personenstandsurkunden z. B. aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten beschaffen zu müssen. Es können im Handumdrehen 100 und mehr Urkunden aus einem Zeitraum von mehr als 100 Jahren sein, die für einen Erbscheinsantrag erforderlich sind.

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Lösung

Wir bereiten wir den Erbscheinsantrag vor und beschaffen alle hierfür erforderlichen Urkunden und Nachweise. Anschließend werden der Erbscheinsantrag und sämtliche Urkunden aus einer Hand beim Nachlassgericht eingereicht, was das Erbscheinsverfahren selbst in umfangreichen Fällen übersichtlich gestaltet.

3. Ist dann endlich ein Erbschein erteilt, gehen die Schwierigkeiten weiter. Die Erbengemeinschaft ist eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft. Das bedeutet, dass z. B. für den Kauf einer Immobilie von allen Erben gleichlautende Erklärungen abgegeben werden müssen.

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Lösung

Nach Erteilung des Erbscheins koordinieren wir als neutrale Person alle Erben, damit die Erbengemeinschaft voll handlungsfähig ist. Gegebenenfalls kümmern wir uns auch um den Verkauf einer eventuell vorhandenen Immobilie oder andere illiquider Gegenstände.

4. Die Erbschaftssteuer wird häufig pauschal abgeführt. Zu dem Zeitpunkt werden Erbfallkosten (zu denen auch unser Honorar zählt), Freibeträge und Steuerklassen nicht berücksichtigt. Wenn der Nachlass auszahlungsreif ist, können die zu viel gezahlten Steuern jedoch zurückgefordert werden.

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Lösung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Abgabe der Erbschaftssteuererklärung, um die zuviel gezahlte Erbschaftssteuer auch tatsächlich zuverlässig zurückzubekommen.

5. In aller Regel funktioniert eine Erbengemeinschaft so, dass ein Miterbe von allen übrigen Erben beauftragt wird, die Angelegenheit zu regeln. Doch häufig entsteht gerade in so umfangreichen Fällen Streit, weil der Eine oder Andere befürchtet, dass diese Person einen wie auch immer gearteten Vorteil aus dieser Stellung ziehen könnte.

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Lösung

Wir als neutrale Person koordinieren alle Erben, damit die Erbengemeinschaft voll handlungsfähig ist.

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