Honorar
Da jeder Auftrag ganz unterschiedlichen Anforderungen unterliegt, richtet sich die Höhe unseres Honorars entweder nach dem Nachlasswert oder nach dem Auftragsvolumen.
Dazu schließen wir mit den Erben einen Erbschaftsenthüllungsvertrag auf Erfolgshonorarbasis ab, der alle Kosten der von uns beauftragten Spezialisten (z.B. Rechtsanwälte) enthält. Erst wenn der Erbe einen Vermögenszuwachs erhält, wird auch unser Honorar fällig. Die von uns ermittelten Erben müssen vor Erhalt des Nachlasses oder im Falle eines Misserfolges weder Kosten noch Gebühren tragen.
Es liegt auf der Hand, dass wir in unserem ureigensten Interesse im Voraus überprüfen, ob der Nachlass werthaltig oder gar überschuldet ist, da wir dann kein Honorar bekommen würden.
Das vereinbarte Honorar zählt zu den Nachlassverbindlichkeiten, so dass dadurch die Steuerlast für den Erben geringer wird und unser Honorar durch die gesparte Steuer teilweise abgedeckt wird.
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