Antworten auf häufig gestellte Fragen

Warum kontaktieren wir Sie?
Immer öfter sterben in Deutschland Menschen ohne Kinder oder nahe Verwandte und auch ohne ein Testament zu hinterlassen. Das Vermögen dieser Menschen geht, wenn keine Erben gefunden werden, an den Fiskus des Landes in dem der Mensch gewohnt hat. Bevor dies passiert suchen wir die Erben und bieten unsere Hilfe bei der Lösung der komplizierten Fälle an.

Verständlicherweise wirft es viele Fragen auf, wenn Sie von unseren Mitarbeitern kontaktiert werden. Einige Antworten finden Sie hier.

Fragen und Antworten - Höllger GmbH

Wer hat Sie beauftragt?

In aller Regel werden wir von Nachlasspflegern oder dem Nachlassgericht mit der Erbenermittlung beauftragt, aber auch einzelne Erben bitten um unsere Hilfe bei der Abwicklung aufwändiger Nachlassfälle.

Warum erbe ich?

Der Erblasser hat zu Lebzeiten versäumt, seinen Nachlass zu regeln. Da er keine Kinder oder ihn überlebende Geschwister hatte, sind nun die entfernteren Verwandten anspruchsberechtigt.

Wieviel erbe ich? Erbe ich allein?

Diese Frage lässt sich am Anfang der Ermittlungen nicht beantworten, da noch unklar ist, aus wievielen Personen die Erbengemeinschaft am Ende besteht. Ausschlaggebend für die Höhe der Erbanteile ist schlussendlich der Erbschein, mit welchem das Nachlassgericht die einzelnen Erbteile benennt.

Kann ich auch Schulden erben?

Wir arbeiten erfolgsorientiert, das heißt das Erfolgshonorar ist die wirtschaftliche Basis unseres Unternehmens. Aus diesem Grunde machen wir uns im Vorfeld kundig, ob der Nachlass werthaltig ist, denn überschuldete oder geringwertige Nachlassvermögen können durch uns nicht abgewickelt werden.

Wie sind Sie auf mich als Erbe gekommen?

Bevor wir Sie kontaktieren, führen wir natürlich umfangreiche Vorermittlungen durch. Hierfür stehen uns Quellen zur Verfügung, die Privatpersonen oft nicht bekannt bzw. nicht zugänglich sind. Am Ende haben wir ein umfassendes Bild der verwandtschaftlichen Zusammenhänge und können an die als Erben in Betracht kommenden Personen herantreten.

Wie lange dauert es, bis ich mein Erbe erhalte?

Erbangelegenheiten, die unsere Einschaltung erfordern, sind äußerst umfangreich. Eine genaue Dauer der Abwicklung lässt sich daher im Vorfeld nicht benennen. Mitunter sind weit über 100 Urkunden – zum Teil aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten – erforderlich, um den Erbnachweis zu führen. Diese Beschaffung ist äußerst schwierig und langwierig.

Was muss ich tun, um an das Erbe zu gelangen?

Es beschleunigt die Abwicklung sehr, wenn uns die ermittelten Erben ihre Kenntnisse über die Familienzusammenhänge bzw. bereits vorliegende Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden zur Verfügung stellen. Alles Weitere ist in unserem Service enthalten.

Erbt jeder Erbe zu gleichen Teilen?

Nein! In der gesetzlichen Erbfolge unterscheiden sich die Erbteile zum Beispiel nach dem Verwandtschaftsgrad zum Verstorbenen.

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